Die Gemeinschaftsschule Warza – eine Schule für jedes Kind

Mit der Thüringer Gemeinschaftsschule beschreitet Thüringen den Weg zum längeren gemeinsamen Lernen – die TGS Warza ist mit dabei.

Längeres „Gemeinsames Lernen“ heißt:

  • längeres Verweilen im bisherigen sozialen Umfeld
  • Austesten des späteren Entwicklungsweges
  • spätere und bewusstere Entscheidung über die weitere Schullaufbahn
  • sicherere Schullaufbahn entsprechend den individuellen Fähigkeiten des Kindes

Die Gemeinschaftsschule bereitet auf alle Abschlüsse der Sekundarstufe vor:

  • Qualifizierender Hauptschulabschluss (Anspruchsebene I)
  • Hauptschulabschluss (Anspruchsebene I)
  • Realschulabschluss (Anspruchsebene II)
  • Hochschulreife (Vorbereitung bis Klasse 8) (Anspruchsebene III)

Die Gemeinschaftsschule Warza wurde mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 gegründet und ging aus der früheren Staatlichen Regelschule „Nessetalschule Warza“ hervor.

In der Gemeinschaftsschule Warza, welche die Klassenstufen 5 bis 10 umfasst, wird das gemeinsame Lernen bis zur Klassenstufe 8 ermöglicht. Hierzu wird nicht nur auf dem Haupt- und Realschulabschluss, sondern auch auf das Abitur vorbereitet. 

Entsprechend dem Konzept unserer Schule beginnt die Unterrichtung der Schülerinnen und Schüler in der Schulart Gemeinschaftsschule im Schuljahr 2024/2025 gleich mit den Klassenstufen 5 und 6. Die Lehrpläne der Thüringer Gymnasien und Regelschulen sind in diesen beiden Klassenstufen inhaltlich noch gleich. Spürbar wird der Schulartwechsel für die Schülerinnen und Schüler trotzdem dadurch, dass die zweite Fremdsprache (Französisch) in Klasse 6 mit wesentlich mehr Unterrichtsstunden als bisher unterrichtet wird. Dies ist für die spätere Anschlussfähigkeit an ein Gymnasium erforderlich. In den nächsten Schuljahren wächst die Gemeinschaftsschule dann jährlich um eine Klassenstufe weiter nach oben. Die hiervon jeweils noch nicht betroffenen Klassenstufen werden in der Schulform Regelschule weiter unterrichtet.

Für die Schülerinnen und Schüler unserer Gemeinschaftsschule beginnt ab der Klassenstufe 7 die Differenzierung in drei Anspruchsebenen (Anspruchsebene I=Hauptschulabschluss, Anspruchsebene II=Realschulabschluss, Anspruchsebene III=gymnasialer Abschluss [Abitur]). Neben den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch sind von der Differenzierung in verschiedenen Anspruchsebenen auch die Fächer Französisch, Biologie, Chemie, Physik, Geografie, Geschichte, Religion und Kunsterziehung betroffen. In der Klassenstufe 7 können die Schülerinnen und Schüler die unterschiedlichen Anspruchsebenen „austesten“. 

Am Ende der Klassenstufe 7 werden Eltern und Schüler in einem Zeugnisgespräch zur weiteren Schullaufbahn beraten. Auf der Grundlage dieser Beratung entscheiden die Eltern über die weitere Belegung der Anspruchsebenen (Anspruchsebenen I bis III) für ihr Kind. Auch die Bewertung wird dann diesen Anspruchsebenen zugeordnet. In der Klassenstufe 8 können die Anspruchsebenen ggf. noch zum Halb- oder Endjahr gewechselt werden. Die erste Versetzungsentscheidung erfolgt in unserer Gemeinschaftsschule am Ende der Klassenstufe 8.

Die Schüler unserer Gemeinschaftsschule können nach den Klassenstufen 5, 6, 7 und 8 ohne ein zusätzliches Schuljahr oder nach der Klassenstufe 10 an ein Gymnasium wechseln. Damit der nahtlose Übergang an ein Gymnasium gesichert ist, kooperiert unsere Gemeinschaftsschule im Hintergrund mit der Kooperativen Gesamtschule „Herzog Ernst“ in Gotha (gymnasialer Teil). Hier werden beispielsweise Lehrwerke, Lerninhalte und Bewertungsgrundsätze abgesprochen.